Neue Regel auf Parkplätzen von Aldi, Lidl und Co.: Was Sie wissen müssen

ALPHA Standards • 12. Februar 2024

Wie das BGH-Urteil den Verkehr auf Supermarktparkplätzen verändert

Geparkte Autos auf einem Supermarktparkplatz


Neue Regel auf Parkplätzen von Aldi, Lidl und Co.: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie mit dem Auto zum Einkaufen fahren, gibt es eine neue Regel zu beachten, insbesondere auf den Parkplätzen von Discountern wie Aldi und Lidl sowie anderen Supermärkten. In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Verkehrsregel "rechts-vor-links" auf diesen Parkplätzen nicht gilt. Dieses Urteilwurde im Rahmen eines Unfalls in Lübeck gefällt, bei dem zwei Autofahrer beteiligt waren.

Die Entscheidung des Gerichts basierte auf der Argumentation, dass die "rechts-vor-links"-Regel speziell für Fahrbahnen gelte und nicht für Parkplätze. Da Parkplätze in erster Linie dem Be- und Entladen von Fahrzeugen dienen und nicht als Fahrbahnen angesehen werden können, kann diese Regelung hier nicht greifen.

Die Besonderheiten der Parkplatzsituation erfordern von Autofahrern eine erhöhte Aufmerksamkeit. Eine aufmerksame Fahrweise und die Berücksichtigung der Verkehrsgewohnheiten sind von entscheidender Bedeutung, um Unfälle zu vermeiden. Es wird erwartet, dass Autofahrer mit anderen Verkehrsteilnehmern kommunizieren, insbesondere Fußgänger im Auge behalten und Rücksicht nehmen.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass auf Parkplätzen mit Schildern, die auf Vorfahrtsregeln hinweisen, diese unbedingt beachtet werden müssen.

Gemäß dem Bericht der " tz" wurden die beiden Autofahrer aus Lübeck im Verhältnis von 3 zu 7 bezüglich der Unfallkosten belastet. Beide Fahrer wurden für zu hohe Geschwindigkeiten verantwortlich gemacht, wobei das Ausmaß der Geschwindigkeitsüberschreitung für die Verteilung der Kosten ausschlaggebend war.

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