In der heutigen Zeit, in der Parkplätze immer knapper werden und die Parkplatzsuche zu einer echten Herausforderung wird, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Parkplätze ordnungsgemäß genutzt werden. Doch was passiert, wenn jemand sein Fahrzeug unerlaubt auf einem für Carsharing-Fahrzeuge reservierten Parkplatz abstellt?
Ein kürzlich in Duisburg bekannt gewordener Fall, wie kürzlich von Haufe.deberichtet, wirft Licht auf diese Frage: Eine Frau parkte kurzzeitig ihren privaten Wagen auf einem solchen Parkplatz, um ihren Sohn zur Schwimmstunde zu bringen. Doch als sie zurückkehrte, war es bereits zu spät - die Stadt Duisburg hatte bereits einen Abschleppwagen gerufen. Obwohl sie ihr Fahrzeug noch vor dem Eintreffen des Abschleppdienstes entfernen konnte, erhielt sie eine Rechnung über 172,50 EUR - eine Leerfahrtgebühr des Abschleppunternehmens und eine Bearbeitungsgebühr.
Die Frau entschied sich gegen diese Kosten zu klagen und argumentierte, dass sie nur 11 Minuten auf dem Parkplatz gestanden habe und zu diesem Zeitpunkt noch andere Parkplätze frei waren, wodurch die Notwendigkeit einer Gefahrenabwehr nicht gegeben sei. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied anders.
Das Gericht befand, dass das Abstellen des Fahrzeugs auf einem für Carsharing-Fahrzeuge reservierten Parkplatz gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und verglich es mit dem Parken im absoluten Halteverbot. Die auferlegten Kosten stünden im Verhältnis zum Zweck, den durch die Beschilderung freizuhaltenden Parkraum nicht längerfristig zu blockieren.
Das Urteil verdeutlicht, dass das Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs auch dann nicht unverhältnismäßig ist, wenn keine konkrete Verkehrsbehinderung vorliegt. Die Behörde ist nicht verpflichtet, zu warten, ob der Fahrzeughalter erscheint, bevor sie ein Abschleppunternehmen beauftragt.
Es ist daher wichtig, dass Autofahrer sich bewusst sind, wo sie ihr Fahrzeug abstellen, um teure Konsequenzen zu vermeiden. Auch wenn es nur für einen kurzen Moment ist, das Abstellen auf einem reservierten Parkplatz kann schwerwiegende Folgen haben.
Es zeigt sich, dass das Abschleppen von Fahrzeugen, die unrechtmäßig auf Carsharing-Plätzen parken, auch als präventive Maßnahme dient. Durch die konsequente Durchsetzung der Parkregeln wird sichergestellt, dass die für Carsharing reservierten Plätze für diejenigen zur Verfügung stehen, die sie tatsächlich nutzen möchten. Dies trägt nicht nur zu einem reibungslosen Ablauf des Parkraummanagements bei, sondern fördert auch die Akzeptanz und den Erfolg von Carsharing-Initiativen.
In Anbetracht dieser Entwicklungen ist es ratsam, dass Autofahrer bei der Parkplatzsuche besonders achtsam sind und sich an die geltenden Regeln halten. Denn wie dieser Fall zeigt, können selbst kurze Verstöße gegen die Parkregeln zu unerwarteten und kostspieligen Konsequenzen führen.
(VG Düsseldorf, Urteil v. 20.02.2024, 14 K 491/23)
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